Haftpflichtversicherung für Amazon Händler
Wer Waren über Amazon vertreibt, die zwar ein anderer hergestellt hat, aber mit einem eigenen Logo versehen sind, wird laut Produkthaftungsgesetz zu einem „Quasi-Hersteller“, mit weitreichenden Folgen im Schadensfall.
Das Problem: Der Kunde kann im Normalfall nicht erkennen, dass er gar nicht beim wahren Hersteller gekauft hat, sondern nur bei einem Zwischenhändler. Kunden, die einen Schaden erleiden, der vom gekauften Produkt verursacht wurde, können sich somit auch an den Händler wenden und eine Schadensregulierung verlangen.
Der Online-Händler hat zwar unter Umständen auch Rückgriffsrechte an den Hersteller, aber da viele Waren heute über Plattformen wie Alibaba im Ausland, beispielsweise in Asien hergestellt und meist auch gleich dort mit personalisierten Logos versehen werden, wird es regelmäßig schwierig werden, Regress zu verlangen.
Genau an diesem Punkt setzt eine Produkthaftpflicht für Online-Händler ein. Diese kommt für durch Kunden erlittene Schäden, die vom verkauften Produkt herrühren ein. Bei Reviewsbird.de finden Kunden unabhängige Reviews und Rezensionen zu unzähligen Händlern, Produkten und Dienstleistungen.
Ein praktisches Beispiel, das jeden Tag vorkommen kann
Es gab einen Fall, in dem ein Online Händler ergonomische Sitzkissen für Bürostühle verkauft. Dieses wurde ausgeliefert und auch benutzt. Das Problem: das Sitzkissen färbte auf den weißen Stuhl des Kunden ab. Der Kunde fragte beim Verkäufer des Stuhls an, wie man den Bezug am besten reinigen kann und bekam zur Antwort, dass eine Reinigung leider nicht möglich sei, sondern in diesem Fall der gesamte Bezug erneuert werden muss.
Da es sich ausgerechnet um einen Designerstuhl handelte, fielen Kosten von um die 1.500 € an. Diese wollte der Kunde nun vom Online-Händler erstattet haben. Dank seiner Webshop-Versicherung mit eingeschlossener Produkthaft konnte er die Forderung an seine Versicherung weiterleiten, die den Schaden auch beglichen. Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätte er bei weiteren Schäden ein Darlehen online aufnehmen müssen.
Amazon bietet jetzt auch eine eigene Produkthaftpflicht für seine Händler an
Händler, die als Quasi-Hersteller einzustufen sind, sollten, wie dieses Beispiel eindrucksvoll zeigt, abwägen, ob eine Produkthaftpflichtversicherung für sie sinnvoll ist. Unter Umständen können anfallende Schäden, soweit sie Leib und Leben eines Kunden berühren, schnell existenzbedrohlich werden.
Es gibt mittlerweile mehrere Versicherer, die sich auf solche Produkthaftpflichtversicherungen für Webshops spezialisiert haben. Wie sollte es auch anders sein, Amazon bietet für seine Händler mittlerweile in Zusammenarbeit mit der Münchner RE und dem Großmakler Marsh ebenfalls eine solche Produkthaftpflichtversicherung an. Nicht auszuschließen ist, dass Amazon bald auch andere Versicherungen anbieten wird.
Eigens für diese Versicherung hat der Online-Versandhändler den sogenannten Amazon Insurance Accelerator gegründet. Amazon dabei reguliert Schäden bis 1.000 Dollar selbst, ohne, dass die Kunden dafür etwas bezahlen müssen. Dafür müssen die am Programm teilnehmenden Kunden jedoch eine Haftpflichtversicherung abschließen, deren Bedingungen Amazon diktiert.
So muss beispielsweise die Deckungssumme mindestens eine Million Euro betragen. Zudem dürfe der Selbstbehalt der Händler den Betrag von 10.000 US-Dollar nicht übersteigen. Bei Schäden über 1.000 Dollar springt dann die Munic Re ein. Amazon behält sich dabei das Recht vor, den gemeldeten Schaden selbst noch einmal zu überprüfen, um Missbrauch vorzubeugen.
Händler, die Waren anderer Hersteller anbieten, ohne diese vorher weiterverarbeitet, veredelt oder mit einem eigenen Logo versehen zu haben, benötigen in der Regel für diese Produkte keine spezielle Produkthaftpflicht, da hier weiterhin der ursprüngliche Hersteller haftet.