Bauherrenhaftpflichtversicherung – Test und Erfahrungen April 2024

Bei der Durchführung von eigenen Bauarbeiten können jederzeit Probleme und Risiken auftreten. Leider können diese nicht immer verhindert werden, jedoch kann der Schaden aber mit einer Bauherrenhaftpflicht möglichst gering gehalten werden. Somit können Sie den Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche anwenden.

Versicherung
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Cosmos Direkt

  • 5. Mio € Deckungssumme bei Personen- u. Sachschäden
  • 250.000 € Deckungssumme bei Vermögensschäden
  • Versicherungsschutz ab Antragseingang
  • Schadensgeld innerhalb von 7 Tagen
  • Versicherungsschutz bis zur Fertigstellung

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GEV

  • maximaler Schutz bei umfangreichen Leistungen
  • Versicherungsschutz beginnt mit Zahlung
  • Versicherungsschutz endet mit Beendigung der Bauarbeiten
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nicht versichert
  • bei Neubauten ist Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beitragsfrei

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Was versteht man unter eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Im Rahmen einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sind Versicherungsnehmer vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen, die sich auf Grund von Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht während eines Bauvorhaben ergeben haben, geschützt. Die Schäden entstehen meist wegen schlechter Beleuchtungen oder schlechter Beschilderungen. Von den Schäden sind in der Regel Passanten oder Bauhelfer betroffen.

Liegt kein oder nur ein unzureichender Versicherungsschutz vor, so kann der Verursacher des Schadens mit seinem kompletten privaten Vermögen in die Haftung genommen werden. Da es sich bei Bauherren meist um junge Familien handelt, die nicht über große finanzielle Ersparnisse verfügen, sollte dieses Risiko unbedingt durch den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung umgangen werden.

Grundsätzlich muss der Bauherr seine Baustelle ordnungsgemäß absichern, so dass eine Verletzungsgefahr annähernd ausgeschlossen werden kann. Der Bauherr kann diese Aufgabe auch stets an das Bauunternehmen übertragen. Der Vorteil hierbei liegt darin, dass erfahrene Bauleiter wissen, wie die Baustelle bestmöglich abgesichert und die Absicherung schnell, routiniert und zuverlässig durchgeführt werden kann. Im Falle eines Unfalls / eines Schadens können die Bauunternehmen jedoch nur bedingt haftbar gemacht werden, da das Gesetz die Verantwortung für die ordnungsgemäße Absicherung stets bei dem Bauherrn sieht.

Ist der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet den Vorteil, dass diese mögliche an den Bauherrn gerichtete Regressforderungen übernimmt. Mögliche Sachschäden werden durch die Versicherung in Form von Instandsetzungen oder Reparaturen übernommen. Im Falle eines eingetretenen Personenschadens übernimmt die Versicherung sämtliche Behandlungs- und Reha-Kosten für den Geschädigten. Auch möglicherweise entstandene notwendige Kosten für Umschulungen oder Renten werden von der Bauherrenhaftpflichtversicherung reguliert.

Häufig sind die an den Bauherrn gerichteten Forderungen überzogen oder sogar völlig ungerechtfertigt. In einem solchen Fall weist die Bauherrenhaftpflichtversicherungen die Forderungen zurück und setzt dies im Zweifelsfall auch vor Gericht durch. Dabei übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung sämtliche entstehenden Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachtenkosten. Somit werden von der Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht nur mögliche Schäden reguliert, vielmehr kann dieser Versicherungstyp auch als passive Rechtsschutzversicherung betrachtet werden. Kommt es auf der Baustelle zu einem Todesfall, so übernimmt die Versicherung die Bestattungskosten.

Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist sehr empfehlenswert. Bei Massivhaus Bau und Fertighaus Bau können trotz der Schlüsselfertig-Bauweise hohe Regressforderungen an den Bauherrn gerichtet werden. Hier werden oftmals Eigenleistungen durch den Bauherrn erbracht. Kommt es dann zu einem Schadensfall, so sind die Bauherrn die eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, völlig abgesichert. Hierzu ist das Ausmaß der eigenen Leistungen jedoch genau zu definieren und im Vertrag aufzunehmen, da andernfalls im Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht.

Was wird dabei versichert?

Grundsätzlich reguliert die Bauherrenhaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden. Mögliche Vermögensschäden werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen, wenn einer dritten Person auf oder an der Baustelle Schäden entstanden sind, die auf eine Nachlässigkeit des Bauherrn bei der Absicherung zurückzuführen sind. Zu den Pflichten eines Bauherrn gehören in diesem Zusammenhang stets die Verkehrssicherungspflicht der Baustelle, die Überwachungspflicht der Baustelle und die Auswahlpflicht von fachkundigem Baustellenpersonal.

Beginn des Versicherungsschutzes

Versicherungsexperten empfehlen, dass bereits im Rahmen eines Grundstückserwerbs über den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung nachgedacht wird. Auf diese Weise können zukünftige Bauherren in aller Ruhe die unterschiedlichen Angebote der Versicherungsunternehmen miteinander vergleichen. Ab dem Zeitpunkt des Grundstückserwerbs besteht zudem bereits eine Haftung, die der Eigentümer zu tragen hat. Sollte also beispielsweise eine Person auf dem gerade erworbenen Grundstück des Bauherrn Spazieren gehen und dabei auf Schnee oder auf Blättern ausrutschen, so können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche an den neuen Eigentümer des Grundstücks gerichtet werden.

Der Versicherungsschutz beginnt im Regelfall mit der Zahlung des Versicherungsbeitrags, beziehungsweise mit dem Eingang des Geldes auf dem Konto des Versicherungsunternehmens. Der Schutz endet stets mit der Fertigstellung des Hauses. Da das Ende des Versicherungsschutzes automatisch eintritt, ist keine Kündigung der Versicherung durch den Versicherungsnehmer nötig. Derzeit liegt die maximale Vertragslaufzeit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung bei zwei Jahren.

Dauert der Hausbau beispielsweise auf Grund von Verzögerungen wegen unzuverlässigem Baustellenpersonal länger, so sollte unbedingt vor Ablauf dieser zwei Jahre das Versicherungsunternehmen kontaktiert und eine individuelle Lösung vereinbart werden. Oftmals muss in einem solchen Fall die Versicherung neu abgeschlossen werden, kulante Versicherer verlängern die Vertragslaufzeit unkompliziert.

Kosten einer Versicherung für Bauherren!

Die Kosten für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung werden stets an der Gesamtsumme des Bauvorhabens bemessen. In der Regel betragen die Kosten für die Versicherung ein Promille der Gesamtkosten des Bauprojekts. Da die unterschiedlichen Anbieter dieses Versicherungstyps jedoch sehr unterschiedliche Konditionen anbieten, ist ein intensiver und zeitaufwendiger Vergleich der Angebote miteinander stets empfehlenswert.

Bei einer Bausumme von 250.000 Euro schreibt die derzeit günstigste Bauherrenhaftpflichtversicherung eine Prämie zur Höhe von 98 Euro vor, während eine andere Versicherungsgesellschaft etwas mehr als das Dreifache für die letztlich gleichen Leistungen verlangt.

Viele Anbieter von Bauherrenhaftpflichtversicherungen, die sich im preislichen Mittelfeld bewegen, bieten neben einer möglichen Übernahme aller Regressforderungen, auch einen sogenannten „Rundum-Schutz“ an. Dieser Schutz umfasst in der Regel auch Schäden, die sich auf Grund von Nässe oder Erdrutschen am Baugrundstück ergeben könnten.

Für die genaue Ermittlung der Prämien sind stets Auskünfte zur Postleitzahl, zur genauen Quadratmeterzahl der Wohnfläche, zur Dauer des Bauvorhabens und zur Art des Bauvorhabens nötig. Nur auf diese Weise kann ein zuverlässiger Bauherrenhaftpflicht Test durchgeführt werden. Ein klassisches Einfamilienhaus hat dabei andere Bedürfnisse an den Versicherungsschutz, als ein Fertighaus oder ein Mehrfamilienhaus.

Wenn ein Bauherr Eigenleistungen von bis zu 10.000 Euro erbringt, wird meist ein geringerer Pauschalbetrag für den Versicherungsschutz fällig. Bauherren, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, können darüber hinaus von weiteren finanziellen Vergünstigungen und Rabatten bei einzelnen Versicherungsunternehmen profitieren. Auch der Abschluss weiterer mit dem Bauvorhaben verbundener Versicherungen, wie zum Beispiel einer Bauleistungsversicherung oder einer Gebäudeversicherung, können zu einer Reduzierung der Kosten für den Versicherungsschutz im Rahmen der Bauherrenhaftpflichtversicherung führen.

Die Versicherungssumme

Der Versicherungsschutz im Rahmen einer Bauherrenhaftpflichtversicherung liegt stets maximal bis zur Höhe der vorab vereinbarten Versicherungssumme. Forderungen gegenüber dem Versicherungsnehmer, die die Versicherungssumme überschreiten, sind vom Bauherrn aus eigener Tasche zu zahlen.

Aus diesem Grund sollte eine Bauherrenhaftpflichtversicherung eine hohe Deckungssumme aufweisen, denn gerade bei Personenschäden können enorm hohe Forderungen gestellt werden. Als Mindestsumme werden von Versicherungsexperten Deckungssummen zwischen drei bis fünf Millionen Euro empfohlen. Durch die Wahl einer hohen Deckungssumme werden die Prämien nur geringfügig teurer, so dass sich eine hohe Deckungssumme im Zweifelsfall stets lohnt und nicht mit gravierenden Mehrkosten verbunden ist.