E-Scooter gelten als Kfz und benötigen damit eine Haftpflichtversicherung

In Deutschland gibt es geschätzt um die 300.000 E-Scooter. Sie werden durch einen kleinen Elektromotor angetrieben, der aus wiederaufladbaren Akkus gespeist wird. Was viele nicht wissen. E-Scooter gelten als elektrisch angetriebene Kleinstfahrzeuge. Daher die E-Scooter nach § 1 Abs. 1 StVG zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sein, was wiederum eine Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigung voraussetzt. Die Einstufung als Kfz hat aber auch noch ganz andere Folgen. Besitzer von E-Scooter müssen ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden, ein Nummernschild anbringen darüber hinaus eine obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Das Gleiche gilt übrigens auch für Segways. Die meisten Versicherungen bieten hierfür eine E-Scooter-Versicherung an. Bei erfahrungenscout.de sind Vergleiche und Erfahrungsberichte zu den Versicherungsanbietern und ihre speziellen Policen für E-Scooter verfügbar.

Was deckt die E-Scooter-Haftversicherung ab?

Die Haftpflichtversicherung für E-Scooter soll sicherstellen, dass Schäden, die durch das Fahren mit dem E-Scooter anderen Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr zugefügt werden, im Nachhinein reguliert werden. Darunter fallen auch Personenschäden und eventuelle Folgekosten eines Unfalls, beispielsweise Behandlungs- und Reha-Kosten des Unfallgegners oder die Kosten einer Berufsunfähigkeit als Folge des Unfalls.

In schweren Fällen kann sich die Schadenssumme schnell im sechsstelligen Bereich bewegen, was viele Versicherungsnehmer, die ja persönlich haften, selbst wenn sie über ein kleines Vermögen verfügen, in den Ruin treiben würde, wenn sie keine Versicherung hätten. Übrigens: Hier gibt es Tipps zum Vermögensaufbau und zu einer soliden Online Vermögensverwaltung, die wichtige Ratschläge zu Geldanlagen und deren Diversifizierung geben kann.

Betriebserlaubnis für E-Scooter und technische Mindestvoraussetzungen

Bevor ein E-Scooter auf der Straße genutzt werden kann, benötigt dieser eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeugbundesamtes. Das heißt der E-Scooter muss zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, eine Lenk- und Haltestange und eine Beleuchtung haben. Auch seitliche Reflektoren und eine Klingel wie bei Fahrrädern sind vorgeschrieben. Die Höchstgeschwindigkeit ist mit 20 km/h festgelegt und die Leistung darf 500 Watt nicht übersteigen.

Außerdem müssen beim Fahren alle Drehgriffe oder Knöpfe aus Sicherheitsgründen binnen einer Sekunde automatisch in Nullstellung zurück springen, sobald die Hand vom Steuerelement für den Motor genommen wird. Sind diese technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, erhält der E-Scooter in Deutschland keine Betriebserlaubnis und ist damit auch nicht über eine Kfz-Haftpflichtversicherung versicherbar. Vom Kauf eines vermeintlich günstigen E-Scooter in Asien bei einem Online-Händler wie Alibaba oder anderen Händlern ist daher dringend abzuraten.

Welche Verhaltensregeln gelten für E-Scooter im Straßenverkehr?

Neben den technischen Vorschriften für E-Scooter gibt es auch bestimmte Verhaltensregeln im Straßenverkehr. Grundsätzlich gelten für E-Scooter sonst auch alle Regeln der Straßenverkehrsordnung, bis auf, dass für E-Scooter keine Fahrerlaubnis benötigt wird.

Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters liegt bei 14 Jahren. Ein Helm ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen. Die E-Scooter müssen grundsätzlich auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen gefahren werden. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden, wobei das Rechtshaltegebot zu beachten ist. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen darf nicht gefahren werden.

Das Gleiche gilt übrigens auch für das Fahren in entgegengesetzter Fahrtrichtung in Einbahnstraßen, es sein denn, die Einbahnstraße hat das Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“. Auf anderen Verkehrsflächen kann das Fahren mit dem E-Scooter durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ nach § 10 Absatz 3 EKfV erlaubt sein.